Benutzung des Beibootes
Vor der Nutzung ist verpflichtend das unter den nachfolgendem link zu findende Einweisungsvideo
vollständig anzusehen.
https://www.youtube.com/watch?v=0rz_zhJD8ck
Wichtig: Es herrscht Rettungswestenpflicht! Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Kein Alkohol an Bord für den Bootsführer! Kontrolliert vor Abfahrt immer, ob Ihr genug Benzin
dabei habt!
Für den Führer eines Seefahrzeuges und die Mitglieder der Schiffsbesatzung, gilt eine 0,5-
Promillegrenze. Ein Schiffsführer macht sich ab dem Grenzwert von 0,3 Promille strafbar, wenn
er aufgrund der Alkoholisierung Ausfallerscheinungen zeigt (sogenannte relative
Fahruntüchtigkeit). Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat auch ohne zusätzliche Ausfallerscheinungen
vor (sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit). ACHTUNG: Der Autoführerschein ist unter
Umständen dann auch weg!
Das Beiboot entspricht der Kategorie C und ist nur in Küstennähe zu verwenden. Die Ausfahrt
muss so gestaltet werden, insbesondere die Rückreise so angetreten werden, dass auch bei widrigen
Umständen die rechtzeitige Ankunft im Ausgangshafen gewährleistet ist. Sollte dennoch aus
unvorhersehbaren Gründen die rechtzeitige Rückkehr voraussichtlich nicht möglich sein, müsst Ihr
uns bitte umgehend informieren.
Die Grundsätze der guten Seemannschaft sind einzuhalten. Der Bootsführer erklärt sich mit
Ausfahrt ausdrücklich einverstanden, dass er das Boot in Eigenverantwortung sicher führen kann
und auf das Fahrverbot unter Alkohol wurde besonders hingewiesen. Er alleine trägt von
Bootsübergabe bis zur Rückgabe für die Bootsinsassen - hierzu gehört insbesondere die
Überwachung der Tragepflicht von Rettungswesten - und das Boot einschließlich aller Ausrüstung
und Ausstattungsgegenstände die Verantwortung.
In Seenot geratenen Personen muss stets Hilfe geleistet werden.
Nur der Bootsführer entscheidet nach Erkundung des Seewetterberichts ob gefahren wird. Die
Kollisionsverhütungsregeln und Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung müssen dem Bootsführer bekannt
sein. (hier die wichtigsten für Maschinenfahrzeuge):
• Fahrzeugen unter Segel und der Großschifffahrt ist immer auszuweichen.
• Maschinenfahrzeuge mit entgegengesetztem Kurs weichen beide nach rechts (Stb.) aus.
• Bei Maschinenfahrzeugen mit kreuzendem Kurs muss das Fahrzeug ausweichen, welches das
andere an der rechten Seite (Stb.) hat.
• Das überholende Fahrzeug ist ausweichpflichtig.
• Kommt ein Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht nach, so wird zur Vermeidung einer Kollision
stets
in Fahrtrichtung des Kollisionsgegners abgedreht.
• Fahrzeuge im Fahrwasser haben gegenüber denen außerhalb des Fahrwassers Vorfahrt.
Die Benutzung von Seekarten, Kompass, Seenot Pyrotechnik und Schwimmwesten ist dem
Bootsführer vertraut bzw. wurde ihm in den Erklärvidoes erklärt.
Die Benutzung des Bootes ist nur im Rahmen der nachfolgenden Einschränkungen erlaubt.
• im Küstengewässer bis maximal 3 sm Entfernung vom Ufer und
• einer Sichtweite von mindestens 1000 m
• bis max. 4 Beaufort Windstärke
• Das Fahrwasser ist mit roten und grünen Tonnen gekennzeichnet.
• Hafen und Fahrwasser sind in Fahrtrichtung auf der rechten Seite zu befahren.
• Im Hafen ist Wellenschlag zu vermeiden
• Das Befahren von Badezonen, (seewärts durch weiße Bälle gekennzeichnet) ist verboten
• das Boot darf nur an einem geeigneten Liegeplatz festgemacht werden.
• Wenn das Boot vor Anker liegt, muss der Ankerball gesetzt werden.
Der Bootsführer hat dafür zu sorgen, dass die höchstzulässige Personenzahl von 5 Personen nicht
überschritten wird, die in dem Bootszeugnis angegebenen Fahrtgrenzen nicht überschritten und
die erteilten Auflagen eingehalten werden, die vorgeschriebene Ausrüstung an Bord ist, ein Kind
unter zwölf Jahren in einem Sportboot oder auf einem Wassermotorrad nur mitgenommen wird,
wenn ein Benutzer mindestens 18 Jahre alt und Schwimmer ist.
Bei Übernahme ist der Tank des Bootes voll. Bei Abgabe muss dieser wieder vollgetankt sein. Es
darf nur SUPER getankt werden. Der rote Yamaha Tank kann mit zur Tankstelle genommen werden.
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